Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen A.O Reinigungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle Reinigungs- und Hauswirtschaftsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrages.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung diese AGB an.

Leistungserbringung

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsarbeiten und/oder hauswirtschaftlichen Leistungen fachgerecht, sorgfältig und gemäss den vertraglichen Vereinbarungen auszuführen.

3.2 Der Auftragnehmer stellt geeignete Reinigungsmittel und Utensilien, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt einen einwandfrei funktionierenden Staubsauger sowie einen Mop/Bodenwischer zur Verfügung.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren (Schlüssel, Codes, Haustiere, etc.).

3.4 Bei unzureichenden Informationen oder fehlendem Zugang, die zu Verzögerungen oder Nichterfüllung führen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, entstandene Kosten als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

3.5 Bei Krankheit oder Unfall des Auftragnehmers wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert. Es werden keine Leistungen verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zugänglich, sicher und frei von Hindernissen sind.

4.2 Besondere Gegebenheiten (z. B. empfindliche Materialien, spezielle Reinigungsanforderungen) sind dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen.

4.3 Der Auftraggeber prüft die erbrachte Leistung unmittelbar nach Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, und meldet etwaige Mängel schriftlich. Nicht fristgerecht gemeldete Mängel gelten als akzeptiert.

4.4 Bei Verhinderung durch den Auftraggeber gibt dieser bis 24 Stunden vorher Bescheid, ansonsten wird die Leistung verrechnet.

Haftung

5.1 Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

5.2 Für Schäden an bereits beschädigten oder besonders empfindlichen Oberflächen wird keine Haftung übernommen.

5.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unzureichende oder falsche Angaben zu den Reinigungsobjekten entstehen.

5.4 Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Preisanpassungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

6.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

6.3 Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, laufende oder zukünftige Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen, ohne dass daraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

6.4 Etwaige Wegpauschalen werden vorgängig kommuniziert und im Vertrag festgehalten.

Rücktritt und Kündigung

7.1 Der Auftraggeber kann bis 14 Tage vor dem vereinbarten Reinigungstermin kostenfrei zurücktreten.

7.2 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung durch unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt) unmöglich wird.

7.3 Regelmässige Reinigungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen.

Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte, insbesondere ein allfälliges jederzeitiges Kündigungsrecht nach Artikel 404 OR, bleiben vorbehalten. Eine Kündigung zur Unzeit kann nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Schadenersatzpflicht auslösen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist es der Sitz des Auftragnehmers.